Sie sind hier: Start / Bürger & Gemeinde / Bürgerservice / Lebenslagen / Grundstück / Grundstückseigenschaften / Neuordnung von Grundstücken / Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren

Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

  • die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
  • die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen,
  • sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
  • sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde wenden,
  • Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
  • Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
  • Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
  • vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
  • Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.

Vertiefende Informationen

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bietet auf seinen Internetseiten Informationen zum Thema "Flurneuordnung".
Ebenfalls dort finden Sie unter "Aktuelles/Veranstaltungen" auch die angebotenen Seminare zur Flurneuordnung.
Dort finden Sie auch Programme schon durchgeführter Seminare. Es werden in zweitägigen Seminaren grundlegende Informationen für künftige Teilnehmer von geplanten Flurneuordnungsverfahren vermittelt.
Wesentliche Inhalte sind

  • der Ablauf von Flurneuordnungsverfahren und die Verfahrensarten,
  • die Finanzierung,
  • die Aufgaben und Möglichkeiten der Teilnehmer und der Teilnehmergemeinschaft,
  • die Möglichkeiten zur Realisierung regionaler und überregionaler Infrastrukturmaßnahmen und
  • die Zielsetzungen von Landentwicklung und Landespflege.

Freigabevermerk

07.05.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
E-Mail schreiben

Aktuellste Meldungen

Aufgrund von dringenden Reparaturarbeiten im Ortsnetz Schliengen wird am... mehr...
Meldung vom 11.10.2024

Ablesung Wasser-Zählerstände

Unter diesem Link können Sie Ihre Wasser-Zählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2024 erfassen.  mehr...
Die Gemeinde Schliengen startet in Zusammenarbeit mit der Energieagentur... mehr...
Meldung vom 22.08.2024

Neue Stellenanzeigen

Über den nachstehenden Link finden Sie alle ausgeschriebenen Stellenanzeigen.... mehr...