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Flächennutzungsplan

7. Punktuelle Änderung im Bereich„Kapellengrün III“

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen hat am 07.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Kapellengrün III“ punktuell zu ändern. Der Vorentwurf wurde am 07.10.2024 gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der zeichnerische Teil (Lageplandeckplatt) vom 07.10.2024 maßgebend. Der Änderungsbereich ist nachfolgend gekennzeichnet:

Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kapellengrün III“ geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung in der Fassung vom 07.10.2024 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 1 BauGB).
 
Den Bürgern sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung vom
 
24.10.2024 bis einschließlich 26.11.2024

veröffentlicht. Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch

  • im Rathaus der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, Zimmer 4,
  • sowie im Rathaus der Gemeinde Bad Bellingen, Rheinstraße 25, 79415 Bad Bellingen, Bauamt, Container Zimmer 2

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei den Gemeinden Schliengen und Bad Bellingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an ortstein.guenther@schliengen.de oder an braun@gemeinde.bad-bellingen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei den Verwaltungen der Gemeinden Schliengen und Bad Bellingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmweltRechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Schliengen, den 17.10.2024Dr. Christian Renkert, Vorsitzender der VVGSchliengen-Bad Bellingen

7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplan im Bereich "Kapellengrün lll" (4,6 MB)

Artenschutzrechtlicher Endbericht (3,8 MB)

Umweltbelange nach § 13 BauGB (6,5 MB)

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
E-Mail schreiben

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