Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
Ermittlung der Bodenrichtwerte BauGB zum 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein hat gemäß § 196 Abs. 1-3 des BauGB in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung BW die Bodenrichtwerte BauGB für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Die festgesetzten Bodenrichtwerte werden nach den oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf dem Portal BORIS BW für die Bürger abrufbar.
Ein Jahresbericht über den Grundstücksmarkt im Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss wurde jedoch nicht herausgegeben.
Weil am Rhein, 08.08.2023
Kathrin Seils
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss
bei der Stadt Weil am Rhein
Örtliche Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung von Bodenrichtwerten; Stand 01.01.2023 (193 KB)
Bodenrichtwerttabelle nach § 196 BauGB zum 01.01.2023 (154 KB)
Bodenrichtwerte Grundsteuer
Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022
Die Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) für die Grundsteuererklärungen im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) sind nun unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.Die einzelnen Zonen und die für sie ermittelten Bodenrichtwerte können der Kartenansicht von BORIS-BW entnommen werden.Bitte beachten Sie, dass es sich bei den auf BORIS-BW abrufbaren Bodenrichtwerten lediglich um die Richtwerte für die Grundsteuer handelt. Die von den bisherigen Gutachterausschüssen zum Stichtag 31.12.2020 ermittelten "städtebaulichen" Bodenrichtwerte bleiben parallel gültig und werden entsprechend § 12 Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2022 wieder neu ermittelt.In Einzelfällen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Diese hat ihren Sitz im Haltinger Rathaus (Große Gaß 5). Telefonisch sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter 07621/95668-40 bis -44 oder per E-Mail an gutachterausschuss@weil-am-rhein.de erreichbar.
Bodenrichtwerte Stand 31.12.2020
Die Bodenrichtwerttabelle (383 KB) mit Stand 31.12.2020 ist hier im PDF-Format abrufbar.
Gemeinsamer Gutachterausschuss informiert
Korrekturen sind eingespielt
Weil am Rhein. Neue Werte: Wie der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein mitteilt, sind Korrekturen der Bodenrichtwerte und Richtwertzonen erfolgt. Die Daten wurden bereits in das online-gestützte Auskunftsportal BORIS-BW eingespielt und sind ab sofort unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Grundsteuer B) abrufbar.
Das Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses umfasst die Stadt Weil am Rhein, die Stadt Kandern, die Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell und Schliengen sowie den Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal mit Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen.
Für die Anwendung der Bodenrichtwerte sollten sich die Bürgerinnen und Bürger eingehend in den „örtlichen Fachinformationen“ informieren, die im Bodenrichtwertinformationssystem unter folgendem Kurz-Link abgerufen werden können: https://lmy.de/w2vd6
Sind für ein und dieselbe Teilfläche verschiedene Nutzungsarten möglich (deckungsgleich überlagernde Bodenrichtwertzonen), können die reduzierten Bodenrichtwerte zum Ansatz herangezogen werden. Die Eigentümerin oder der Eigentümer müssen dabei selbst die real vorliegende, für sie oder ihn zutreffende Nutzung des Grundstücks feststellen und nachweisen.
Bei Rückfragen kann die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtenausschuss bei der Stadt Weil am Rhein direkt kontaktiert werden, gerne per E-Mail an gutachterausschuss@weil-am-rhein.de.