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Bebauungspläne

Informationen zu den Bebauungsplänen, Flächennutzungsplan und der Klarstellungssatzung (Trennung zwischen Innen- und Außenbereich) können unter folgendem Link GeoPortal abgerufen werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auskunft erhalten Sie im Bauamt, Telefon 07635 3109-45, mailto:ortstein.guenther@schlienge.de

Bebauungspläne

Öffentliche Bekanntmachung 
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften„Steingarten“im Ortsteil Liel
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 16.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Steingarten“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Schliengen verzeichnet in den vergangenen Jahren einen stetigen Bevölkerungszuwachs und eine anhaltende Nachfrage nach Wohnraum. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, hat die Gemeinde mehrere Neubaugebiete entwickelt (Gärtnerei, Haldengäßle-Ried, Wasengärtle I, Ochsenmatt I usw.). Im nun vorliegenden Fall möchte ein Grundstückseigentümer am Ortsrand des Ortsteils Liel neuen Wohnraum im kleinen Umfang schaffen, um den eigenen Bedarf zu decken. Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:- Entwicklung zur Bereitstellung von Wohnbauland
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- kostensparende Ausnutzung vorhandener Erschließungsanlagen
- Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange
 
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Flst. Nr. 2462 und wird begrenzt:
- Im Norden durch die Grundstücke Flst. Nr. 2459 (Teil) und 2462/1,
- im Osten durch das Grundstück Flst. Nr. 2462/1 und die Straße In den Hofmatten
- im Süden bzw. Südwesten durch die L 134 bzw. Hauptstraße,
- und im Nordwesten durch das Grundstück Flst. Nr. 2459 (Teil).

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 16.05.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung vom
24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024(Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde Schliengen unter Wohnen & Leben / Entwicklung und Planung / Bebauungspläne im Internet veröffentlicht. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde in Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: 
Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung vom 16.05.2024 (proECO, Umweltplanung, Consulting & Services GmbH)
Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
1. auf die Flora und Fauna:Mit dem BPlan „Steingarten“ entstehen im Schutzgut Pflanzen und Tiere hohe Konflikte durch Inanspruchnahme einer Fettwiese. Die Kompensation dieses Eingriffes (15.429 ÖP) erfolgt durch die Anlage einer Magerwiesen (M1) und durch externe Maßnahmen (E1), die auch dem Eidechsenbiotopverbund dienen. Durch die im BPlan erlaubte Bebauungen gehen Lebensräume für Zauneidechsen verloren. Die geplanten 12 Ersatzmaßnahmen (E1: Holzlager, Steinriegel) erhalten den Zauneidechsen-Biotopverbund. Insgesamt wird die Population nicht beeinträchtigt
2. auf den Boden:
Die Bodenversiegelung auf maximal 751 m², mit einem Kompensationsbedarf von 10.995 Ökopunkten wird mit den Ausgleichsmaßnahmen M1 und E1 kompensiert.
3. auf die Landschaft:
Der BPlan liegt innerhalb vorhandener Bebauung, weshalb nur kurze Sichtachsen verändert werden. Die geplanten Gebäude entsprechen dem vorhandenen Ortsbild. Die Grundflächenzahl von 0,3 sorgt für eine ausreichende Begrünung.
4. auf das Klima:Durch die mit dem BPlan ermöglichte Flächenversiegelung sind kleinklimatisch auch im Umfeld keine negativen klimatischen Auswirkungen zu erwarten (Überhitzung etc.). Die Grundflächenzahl von 0,3 sorgt für eine ausreichende Begrünung.
5. auf den Menschen:
Die Wohnqualität in der Nachbarschaft des Wohngebietes wird nicht verschlechtert. Die menschliche Gesundheit wird nicht beeinträchtigt. Insgesamt verursacht die Umsetzung des BPlans im Schutzgut Mensch keine Konflikte.
6. auf das Wasser:
Es werden keine Oberflächengewässer beeinträchtigt. Die Versiegelung von 751 m² hat keine negativen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate. Zur Kappung von Abflussspitzen sind auf den privaten Grundstücken Retentionsspeicherzisternen durch die Eigentümer zu errichten. Wege- und Stellplatzflächen sind in einer wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigung auszuführen. Die Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser ist gering.
7. auf Kulturgüter:
Der Raum Liel ist ein altes Siedlungsgebiet und geht bereits auf die Steinzeit zurück. Für den BPlanbereich selbst könnten Spuren ziviler römischer und mittelalterlicher Besiedlungen vorhanden sein. Falls bei Erdarbeiten Bodenfunde zutage treten, ist das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Freiburg, unverzüglich zu benachrichtigen. 
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Landratsamt Lörrach – FB Umwelt vom 15.01.2024
Hinweise zur schadlosen Abführung von Überflutungswasser aus Starkregenereignissen, Schutz der Keller etc. durch geeignete Maßnahmen (z.B. weiße Wanne) und Bodenschutz. Landratsamt Lörrach – FB Landwirtschaft und Naturschutz vom 15.01.2024
Zu der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, zum Vorkommen von Eidechsen und Ersatzmaßnahmen (Schaffung von Ersatzlebensräumen). RP Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 09.01.2024
Hinweise zur Geologie und Geotechnik. LNV-Arbeitskreis Lörrach und BUND Regionalverband Hochrein vom 14.01.2024
Zu Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf die Zauneidechse. 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an: matt.antje@schliengen.de, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 
Gemeinde Schliengen, den 20.06.2024

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Steingarten" (2,1 MB)

Umweltbericht (6,4 MB)



Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften„Neumattäcker“Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 16.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Neumattäcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans mit den zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit „Scoping“ durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Gemeinde Schliengen in den vergangenen Jahren den Focus mehr auf die Entwicklung von Wohnbauflächen im Kernort und in den Ortsteilen gelegt hatte, soll nun aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbeflächen auch ein Gewerbegebiet realisiert werden. Konkreter Anlass waren die Anfrage von bereits ortsansässigen Betrieben, die dringend Erweiterungsmöglichkeiten suchen, die Gemeinde will aber auch die Gelegenheit nutzen, um für den Landkreis Lörrach im vorgesehen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen. Das Plangebiet liegt nördlich des Hohlebachs zwischen Rheintalbahn und der Ortsumfahrungsstraße und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen – Bad Bellingen sind die Flächen bereits für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Als Genehmigungsgrundlage für die Erweiterung des Gewerbegebiets soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dabei sollen an Stelle der landwirtschaftlich genutzten Flächen geeignete Bauplätze für eine zeitgemäße gewerbliche Bebauung ausgewiesen und eine ökonomische Erschließung sichergestellt werden.
Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden- Stärkung der Gemeinde Schliengen als attraktiver und nachhaltiger Gewerbestandort- Ansiedlung/Schaffung von Arbeitsplätzen- Sicherung einer ökonomischen bzw. flächensparenden Erschließung- Schaffung einer Planungsgrundlage für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften.- Beachtung naturschutzrechtlicher Belange Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,56 ha befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Schliengen und wird begrenzt
- Im Nordosten durch das Gewann „Neumattäcker“,
- im Südosten durch die Straße „Westliche Ortsumgehung“,
- im Südwesten durch das Gewässer mit Uferbereich „Hohlebach“,
- und im Nordwesten durch einen landwirtschaftlichen Weg bzw. die Bahnanlage.
  
Im Einzelnen ist der Lageplan vom 16.05.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Vorentwurf Umweltbericht vom
24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde Schliengen unter Wohnen & Leben / Entwicklung und Planung / Bebauungspläne im Internet veröffentlicht. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an matt.antje@schliengen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 
Gemeinde Schliengen, den 20.06.2024

Bebauungsplan mit ötlichen Bauvorschriften "Neumattäcker" (5,6 MB)

Umweltbericht (1,9 MB)

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
E-Mail schreiben

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