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Nach der Ehescheidung/Aufhebung

Eine Ehescheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat viele Auswirkungen, vor allem rechtliche und finanzielle.

Informieren Sie sich deshalb über die Sachverhalte, die Sie regeln müssen.
Tun Sie dies schon, bevor Sie Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft beenden.
Idealerweise bedenken Sie die Bereiche Umgang und Unterhalt schon vor einer Trennung.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
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