Aktuelle Meldungen

Meldung vom 23.01.2026

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).   Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage https://www.schliengen.de/startseite an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08336078 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Meldung vom 16.01.2026

Gehwegparken – Sicherer Platz für Fußgänger

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt . Grundlage dafür ist die Straßenverkehrsordnung (StVO): Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, und Gehwege dienen vorrangig dem Fußverkehr – also dem sicheren und ungehinderten Gehen mit Kinderwagen, Rollatoren oder im Rollstuhl. Nur wenn dies ausdrücklich durch Verkehrszeichen (z. B. Zeichen 315) oder entsprechende Markierungen erlaubt ist , darf auf einem Gehweg geparkt werden. Liegt eine solche Kennzeichnung nicht vor, handelt es sich um ein verbotenes Gehwegparken , das nicht toleriert werden darf.