Vergabe von Hausnummern

Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen. Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstücks in Notsituationen (z.B. für Rettung, Polizei und Feuerwehr) erleichtern.

Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan.

Kontakt

Frau
Antje Matt
Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen