Öffentliche Bekanntmachung
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Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Am Sonnenstück IV“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 20.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Sonnenstück IV“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Schliengen hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort im südlichen Markgräflerland entwickelt und verzeichnet nach wie vor eine stetige Nachfrage an Wohn- und Gewerbeflächen. Um diesem Bedarf zu begegnen, wurden bereits mehrere Wohngebiete (z.B. Gärtnerei, Haldengäßle-Ried, Wasengärtle I, Ochsenmatt I) und Gewerbegebiete (z.B. Am Sonnenstück II) erschlossen.Aktuell liegt der Gemeinde eine Anfrage eines privaten Grundstückseigentümers vor, der im Bereich „Sonnenstück“ am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen ein gemischtes Quartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln möchte.Das Areal mit einer Größe von ca. 0,75 ha grenzt im Norden direkt an den bestehenden Lebensmittelmarkt bzw. das Plangebiet „Sonnenstück III“ an und ist über die im Westen angrenzende Erschließungsstraße „Am Sonnenstück“ in idealer Weise an das öffentliche Verkehrsnetz der Gemeinde Schliengen angebunden.Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen begrüßt insgesamt das vorliegende Konzept, welches nun durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich gesichert werden soll. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Randbedingungen
- Entwicklung einer kompakten Bebauung im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Schaffung von zusätzlichen Wohn- und Gewerbeflächen
- Ökonomische Erschließung über die vorhandene Straße „Am Sonnenstück“
- Berücksichtigung ökologischer, grünordnerischer und landwirtschaftlicher Belange sowie des Lärmschutzes
Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird es notwendig diesen für dem maßgebenden Bereich punktuell zu ändern. Die Bebauungsplanaufstellung und die Flächennutzungsplanänderung werden im zweistufigen Regelverfahren jeweils mit Umweltprüfung im Parallelverfahren durchgeführt. Das ca. 0,75 ha große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen zwischen dem bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE) im Norden und der weiter im Süden gelegenen Winzergenossenschaft. Westlich grenzt unmittelbar die Straße „Am Sonnenstück“ und östlich der Weinberg „Am Sonnenstück“ an das Plangebiet an. Im Süden befindet sich zwischen Winzergenossenschaft und dem Plangebiet noch eine Grünfläche. Das Plangebiet selbst wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.03.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts mit artenschutzrechtlicher Einschätzung sowie der schalltechnischen Untersuchung vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter Wohnen & Leben / Entwicklung und Planung / Bebauungspläne (https://www.schliengen.de/wohnen-und-leben/entwicklung-und-planung/bebauungsplaene) im Internet veröffentlicht. Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an matt.antje@schliengen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schliengen, 16.04.2025
Dr. Christian Renkert
Bürgermeister
Gemeinde Schliengen
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Veröffentlichung des Vorentwurfs der 8. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen auf der Gemarkung Schliengen für den Bereich„Am Sonnenstück IV“
Die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der PlanungDie Gemeinde Schliengen hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort im südlichen Markgräflerland entwickelt und verzeichnet nach wie vor eine stetige Nachfrage an Wohn- und Gewerbeflächen. Um diesem Bedarf zu begegnen, wurden bereits mehrere Wohngebiete (z.B. Gärtnerei, Haldengäßle-Ried, Wasengärtle I, Ochsenmatt I) und Gewerbegebiete (z.B. Am Sonnenstück II) erschlossen.Aktuell liegt der Gemeinde eine Anfrage eines privaten Grundstückseigentümers vor, der im Bereich „Sonnenstück“ am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen ein gemischtes Quartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln möchte.Das Areal mit einer Größe von ca. 0,75 ha grenzt im Norden direkt an den bestehenden Lebensmittelmarkt bzw. das Plangebiet „Sonnenstück III“ an und ist über die im Westen angrenzende Erschließungsstraße „Am Sonnenstück“ in idealer Weise an das öffentliche Verkehrsnetz der Gemeinde Schliengen angebunden.Als Genehmigungsgrundlage soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um das notwendige Planungsrecht für die das gemischte Quartier zu schaffen. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss der Flächennutzungsplan punktuell geändert werden.Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schliengen ist der ca. 0,75 ha große Umgriff der Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel/Tourismus“ dargestellt. Zukünftig soll der nördliche Abschnitt des Sondergebiets als gemischte Baufläche (M) dargestellt werden. Im Süden bleibt ein kleiner Teil Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel/Tourismus“ bestehen. Die punktuelle 8. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Das ca. 0,75 ha große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen zwischen dem bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE) im Norden und der weiter im Süden gelegenen Winzergenossenschaft. Westlich grenzt unmittelbar die Straße „Am Sonnenstück“ und östlich der Weinberg „Am Sonnenstück“ an das Plangebiet an. Im Süden befindet sich zwischen Winzergenossenschaft und dem Plangebiet noch eine Grünfläche. Das Plangebiet selbst wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.03.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Vorentwurf der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht (Scopingpapier) sowie der schalltechnischen Untersuchung vom
22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der
- Gemeinde Schliengen unter
https://www.schliengen.de/wohnen-und-leben/entwicklung-und-planung/flaechennutzungsplan - Gemeinde Bad Bellingen unter
https://www.gemeinde-bad-bellingen.de/de/Leben-Arbeiten/Bauen-Wohnen/Flaechennutzungsplan
veröffentlicht.Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch
- im Rathaus Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, Bauamt, Zimmer 4
- im Rathaus Bad Bellingen, Badstraße 14, 79415 Bad Bellingen, Bauamt, Container, Zimmer 2
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde in Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, Zimmer 4, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an matt.antje@schliengen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Schliengen, 16.04.2025
Dr. Christian Renkert
Vorsitzender
der Verwaltungsgemeinschaft
Schliengen-Bad Bellingen