Sie sind hier: Start / Bürger & Gemeinde / Bürgerservice / Lebenslagen / Vereine / Organe eines Vereins

Organe eines Vereins

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt er ein Organ, das unabhängig von seinem Mitgliederbestand für ihn handeln kann.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Oberstes Organ eines Vereins ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Mitgliederversammlung. Durch sie können alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen.

Weitere Organe sind etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium. Sie können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist möglich, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstandes.

Freigabevermerk

10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
E-Mail schreiben

Aktuellste Meldungen

Meldung vom 20.12.2024

Holzversteigerung Mauchen 18.01.2025

Die diesjährige Holzversteigerung in Mauchen findet statt am Samstag, den 18.... mehr...
Meldung vom 11.10.2024

Ablesung Wasser-Zählerstände

Unter diesem Link können Sie Ihre Wasser-Zählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2024 erfassen.  mehr...
Die Gemeinde Schliengen startet in Zusammenarbeit mit der Energieagentur... mehr...
Meldung vom 22.08.2024

Neue Stellenanzeigen

Über den nachstehenden Link finden Sie alle ausgeschriebenen Stellenanzeigen.... mehr...
Wir sind Teil des Netzwerks für nachhaltige Mobilität Kandertal | Oberrhein... mehr...